
Medizinrecht und Arzthaftung
Arzthaftung
Als Fachanwalt für Medizinrecht werden von mir sämtliche arzthaftungsrechtliche Mandate bearbeitet wie z. B.
- Vertretung von Ärzten und Krankenhausträgern in Klageverfahren sämtlicher medizinischer Fachgebiete
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Patienten
Medizinrecht
Als Fachanwalt für Medizinrecht vertrete ich Sie kompetent in medizinrechtlichen Mandaten wie z. B.
- Vertretung bei arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten (vgl. hierzu die Rubrik Arzthaftung)
- Vertretung in medizinstrafrechtlichen Angelegenheiten
- Vertretung von niedergelassenen Ärzten im Bereich des Vertragsarztrechtes
- Berufsrecht der Heilberufe
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich Vertragsgestaltung
- Vergütungsrecht der Heilberufe
- Krankenhausarbeitsrecht, insbesondere Chefarztvertragsrecht