
Haftungs- und Schadensrecht
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in sämtlichen haftungs- und schadensrechtlichen
Angelegenheiten, wie z. B.
- Durchsetzung von Personen- und Sachschäden (Schmerzensgeld, materielle Schadenspositionen wie Verdienstentgang, Haushaltsführungsschaden etc.)
- Abwehr von unberechtigten Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen im Klageverfahren
- Durchsetzung und Abwehr von Vermögensschäden
Im Bereich der Haftpflichtversicherung liegt das Anwaltsbeauftragungsrecht bei Ihrem Versicherer. Sprechen Sie Ihren Versicherer darauf an, dass Sie auch bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen durch die Kanzlei Keck vertreten werden wollen. Zur Durchsetzung Ihrer Aktivansprüche sind Sie in Ihrer Anwaltswahl ohnehin frei. Sprechen Sie mich an, falls Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen einen Rechtsanwalt vorschlägt, da das Recht der freien Anwaltswahl nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden darf.